Digitalbonus.Niedersachsen
Profitieren Sie durch Förderung Ihrer Digitalisierung!
Auf einen Blick
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder im Bereich der Life Sciences oder eHealth tätig bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüro? Sie wollen in Ihre IT-Sicherheit
sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen? Mithilfe des Digitalbonus.Niedersachsen
können Sie bei der
NBank für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen
Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 10.000 Euro
Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses
Was wird gefördert
Investitionen in IKT-Hardware, ‑Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen 7.500,00 Euro
Mindestgesamtinvestitionssumme für mittlere Unternehmen 15.000,00 Euro
Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs
Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Förderleistung
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen
Bedingungen
förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der
Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises nach dem Erstattungsprinzip