Digitalbonus.Niedersachsen

Pro­fi­tie­ren Sie durch För­de­rung Ihrer Digitalisierung!

Auf einen Blick
Sie sind ein klei­nes oder mitt­le­res Unter­neh­men (KMU) der gewerb­li­chen Wirt­schaft, des Hand­werks oder im Bereich der Life Sci­en­ces oder eHe­alth tätig bzw. ein klei­nes frei­be­ruf­li­ches Pla­nungs­bü­ro? Sie wol­len in Ihre IT-Sicher­heit sowie in die Ein­füh­rung oder Ver­bes­se­rung von Hard- und Soft­ware der Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie (IKT) inves­tie­ren und damit Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zes­se in Ihrem Unter­neh­men beschleu­ni­gen? Mit­hil­fe des Digitalbonus.Niedersachsen kön­nen Sie bei der NBank für die anfal­len­den Aus­ga­ben einen nicht rück­zahl­ba­ren Zuschuss beantragen.

KMU und klei­ne frei­be­ruf­li­che Pla­nungs­bü­ros im Bereich des digi­ta­len Bauens

Ein­ma­li­ger nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss von bis zu 40 % bei klei­nen Unter­neh­men und bis zu 20 % bei mitt­le­ren Unternehmen

För­der­hö­he von min­des­tens 3.000 Euro und maxi­mal 10.000 Euro

Inves­ti­tio­nen zur Digi­ta­li­sie­rung von Pro­duk­ten, Dienst­leis­tun­gen oder Pro­zes­sen und zur Ver­bes­se­rung der IT-Sicherheit

Ein­lei­tung eines digi­ta­len Transformationsprozesses

Was wird gefördert

Inves­ti­tio­nen in IKT-Hard­ware, ‑Soft­ware oder Soft­ware­li­zen­zen, mit einem Kauf­preis von mehr als 5.000 Euro brutto

Inves­ti­tio­nen in Hard- und Soft­ware zur Ein­füh­rung oder Ver­bes­se­rung der IT-Sicher­heit, mit einem Kauf­preis von mehr als 5.000 Euro brutto

Ein oder meh­re­re Exemplar/e der­sel­ben Hard­ware, Soft­ware oder Softwarelizenz

Min­dest­ge­samt­in­ves­ti­ti­ons­sum­me für klei­ne Unter­neh­men 7.500,00 Euro

Min­dest­ge­samt­in­ves­ti­ti­ons­sum­me für mitt­le­re Unter­neh­men 15.000,00 Euro

Nicht för­der­fä­hig sind Finan­zie­rungs­kos­ten, Umsatz­steu­er (die nach dem Umsatz­steu­er­ge­setz als Vor­steu­er abzieh­bar ist), Lea­sing oder Mie­ten von Hard­ware, Soft­ware oder Soft­ware­li­zen­zen, Per­so­nal­aus­ga­ben, Eigen­leis­tun­gen, Bera­tungs­leis­tun­gen, modell­glei­che oder im Hin­blick auf die Digi­ta­li­sie­rung im Funk­ti­ons­um­fang glei­che Ersatz­be­schaf­fun­gen defek­ter Maschi­nen, IKT Grund­aus­stat­tung (wie z.B. Dienst­han­dys, Lap­tops, Betriebs­sys­te­me, Büro­soft­ware), Online-Mar­ke­ting-Maß­nah­men, Schu­lun­gen zu Hard- und Soft­ware sowie Kos­ten des lau­fen­den Betriebs

Wer wird gefördert

Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) der gewerb­li­chen Wirt­schaft oder des Hand­werks sowie frei­be­ruf­lich Täti­ge, die Inves­ti­tio­nen im Bereich Life Sci­en­ces oder eHe­alth täti­gen, mit Sitz oder Betriebs­stät­te in Niedersachsen

Klei­ne frei­be­ruf­li­che Pla­nungs­bü­ros im Bereich des digi­ta­len Bau­ens mit Sitz oder Betriebs­stät­te in Niedersachsen

För­der­leis­tung

Ein­ma­li­ger nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss von bis zu 40 % bei klei­nen Unter­neh­men und bis zu 20 % bei mitt­le­ren Unternehmen

Bedin­gun­gen

för­der­fä­hig sind alle not­wen­di­gen Aus­ga­ben für Inves­ti­tio­nen zur För­de­rung der Digi­ta­li­sie­rung von Pro­duk­ten, Dienst­leis­tun­gen oder Pro­zes­sen sowie der

Nut­zungs­dau­er der Hard- und Soft­ware von mehr als einem Jahr

Mit der Durch­füh­rung der Maß­nah­me darf erst nach Erhalt eines Zuwen­dungs­be­schei­des begon­nen werden

Die Aus­zah­lung des Zuschus­ses erfolgt nach Prü­fung des Ver­wen­dungs­nach­wei­ses nach dem Erstattungsprinzip

LinkedIn
Facebook
Instagram
Newsletter
SOCIALICON