Die Ver­schlüs­se­lung von Daten­trä­gern stellt im Bereich der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung einen ele­men­ta­ren Punkt dar. Bei unver­schlüs­sel­ten Daten­trä­gern besteht die Mög­lich­keit die­se auch ohne Anmel­de­da­ten aus­zu­le­sen. Um vor Daten­dieb­stahl geschützt zu sein, soll­ten Sie Ihre Daten­trä­ger also bspw. mit Bit­lo­cker aus dem Hau­se Micro­soft oder ähn­li­cher Soft­ware schüt­zen.
Bei der Ver­schlüs­se­lung wer­den 128- oder 256 Bit lan­ge AES-Schlüs­sel gene­riert. Nur mit die­sem Schlüs­sel kön­nen die Daten wie­der ent­schlüs­selt wer­den. Wich­tig beim Ein­satz einer sol­chen Ver­schlüs­se­lung ist, dass der AES-Key an einem siche­ren Ort (also auf einem ande­ren Gerät oder in gedruck­ter Form) auf­be­wahrt wird!

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