Mit der Einführung der DSGVO wurde der Umgang mit Daten geregelt, die es jederzeit zu schützen gilt. Hierbei trennen sich diese Daten in 2 Kategorien: Personenbezogene Daten und besonders schützenswerte personenbezogene Daten.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Der Name, das Geburtsdatum und eine Adresse sind personenbezogene Daten einer identifizierten Personen. Doch granulare Daten, können in Summe ebenfalls zu einer Identifizierung führen, weshalb auch diese Informationen schützenswert sind. Hierzu zählt beispielweise auch die IP-Adresse des Internetanschlusses, denn hierüber lässt sich seitens der Provider ebenfalls ein Personenbezug herstellen. Auch Kennummern, Bankdaten, Patientendaten, physische Merkmale und Besitzmerkmale gilt es ebenfalls aus den zuvor genannten Gründen zu schützen.

Besonders schützenswerte Daten dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden und haben somit in den meisten Unternehmen nichts zu suchen. Hierzu zählen die rassische und ethnische Herkunft, religiöse oder weltanschauliche Äußerungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische Daten (DNS oder RNS), biometrische Daten (Fingerabdrücke, Irisprofil, Gesichtsbild, usw.), Gesundheitsdaten (Krankmeldungen, Patientenakten, usw.), Daten zum Sexualleben (Schwangerschaft oder auch sexuelle Orientierung).

All diese Daten gilt es durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu schützen.

Sollten Sie keinen geeigneten Datenschützer an Ihrer Seite haben, der Sie in diesem Bereich unterstützt, empfehlen wir das Team der QS Kornmann. Technisch unterstützen auch wir Sie sehr gerne.