Die trans­at­lan­ti­sche Daten­schutz­ver­ein­ba­rung, auch bekannt als das EU-US Pri­va­cy Shield oder das EU-US Daten­schutz­ab­kom­men, ist eine weg­wei­sen­de Ver­ein­ba­rung, die den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zwi­schen der Euro­päi­schen Uni­on und den Ver­ei­nig­ten Staa­ten regelt. Die­ses Abkom­men hat in den letz­ten Jah­ren erheb­li­che Ände­run­gen erfahren.

Hintergrund des Abkommens

Das ursprüng­li­che Pri­va­cy Shield-Abkom­men wur­de 2016 als Nach­fol­ger des Safe Har­bor-Abkom­mens ein­ge­führt, nach­dem der Euro­päi­sche Gerichts­hof Safe Har­bor für ungül­tig erklärt hat­te. Pri­va­cy Shield soll­te sicher­stel­len, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von EU-Bür­gern, die in die USA über­tra­gen wur­den, ange­mes­sen geschützt wur­den. Dies war von gro­ßer Bedeu­tung, da es die Grund­la­ge für den trans­at­lan­ti­schen Daten­ver­kehr leg­te, der in vie­len Berei­chen, ein­schließ­lich Wirt­schaft, For­schung und Han­del, von ent­schei­den­der Bedeu­tung ist.

Änderungen durch das neue Transatlantikabkommen

Im Lau­fe der Jah­re gab es wach­sen­de Beden­ken bezüg­lich des Daten­schut­zes und der Daten­si­cher­heit im Pri­va­cy Shield-Abkom­men. Die­se Beden­ken gip­fel­ten 2020 in einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs, das das Pri­va­cy Shield-Abkom­men für ungül­tig erklär­te, da es den Daten­schutz von EU-Bür­gern nicht aus­rei­chend gewähr­leis­te­te. Die­se Ent­schei­dung zwang die EU und die USA dazu, ein neu­es Abkom­men aus­zu­han­deln, das die Beden­ken des Gerichts ausräumte.

Das neue Trans­at­lan­ti­k­ab­kom­men, oft als Pri­va­cy Shield 2.0 bezeich­net, führt eine Rei­he von wesent­li­chen Ände­run­gen ein.

Stärkere Datenschutzgarantien

Das Abkom­men legt grö­ße­ren Wert auf den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten und ent­hält ver­bes­ser­te Garan­tien für den Datenschutz.

Unabhängige Aufsichtsbehörden

Es sieht die Schaf­fung einer unab­hän­gi­gen Schieds­stel­le vor, die Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Daten­schutz­fra­gen schlichtet.

3. Ver­pflich­ten­de Über­prü­fun­gen: Regel­mä­ßi­ge Über­prü­fun­gen und Prü­fun­gen der Ein­hal­tung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen sind vor­ge­se­hen, um sicher­zu­stel­len, dass die Ver­ein­ba­rung effek­tiv ist.

Nationale Sicherheit und Datenschutz

Das Abkom­men ent­hält Bestim­mun­gen zur Begren­zung des Zugangs von US-Behör­den zu EU-Daten aus Grün­den der natio­na­len Sicher­heit und ver­langt eine bes­se­re Über­wa­chung die­ser Zugriffe.

Rechtsmittel für EU-Bürger

EU-Bür­ger erhal­ten ver­bes­ser­te Rechts­mit­tel, um ihre Daten­schutz­rech­te in den USA durchzusetzen.

Die Auswirkungen auf Unternehmen und Bürger

Die­se Ände­run­gen im Trans­at­lan­ti­k­ab­kom­men haben weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men und Bür­ger auf bei­den Sei­ten des Atlan­tiks. Unter­neh­men, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zwi­schen der EU und den USA über­tra­gen, müs­sen sicher­stel­len, dass sie die neu­en Daten­schutz­be­stim­mun­gen ein­hal­ten. Dies erfor­dert oft Anpas­sun­gen in ihren Daten­schutz­prak­ti­ken, wie ver­stärk­te Trans­pa­renz und die Sicher­stel­lung der Ein­hal­tung der neu­en Regeln.

Für EU-Bür­ger bedeu­ten die Ände­run­gen eine stär­ke­re Sicher­heit und Trans­pa­renz in Bezug auf den Schutz ihrer per­sön­li­chen Daten. Die EU-Mit­glieds­staa­ten sind ange­hal­ten, die Ein­hal­tung der neu­en Regeln zu überwachen.

Ins­ge­samt ist die neue trans­at­lan­ti­sche Daten­schutz­ver­ein­ba­rung ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung eines ver­bes­ser­ten Daten­schut­zes und stär­ke­rer Sicher­heit für per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die zwi­schen der EU und den USA aus­ge­tauscht wer­den. Es unter­streicht die Bedeu­tung des Schut­zes der Pri­vat­sphä­re in einer zuneh­mend ver­netz­ten Welt und setzt Maß­stä­be für den Daten­schutz, die über die trans­at­lan­ti­sche Regi­on hin­aus­rei­chen können.

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