Haben Sie schon eine E‑Mail-Archivierung? Nein? Dann wird es aber höchste Zeit!

Nach der europäischen DSGVO benötigt jedes Unternehmen eine E‑Mail-Archivierung. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Konzern oder um Einzelunternehmer handelt.
Die Verschlüsselung von Datenträgern stellt im Bereich der Datenschutzgrundverordnung einen elementaren Punkt dar. Bei unverschlüsselten Datenträgern besteht die Möglichkeit diese auch ohne Anmeldedaten auszulesen.
In einem digitalen Arbeitsumfeld werden häufig Dokumente ausgetauscht. Doch können Sie nachvollziehen ob der Versender auch tatsächlich der Urheber des Dokumentes ist?
Datenschutz ist ein großes Thema. Wir sprechen in diesem Zusammenhang oft über Verfahrensverzeichnisse, revisionssichere Archivsysteme und Dokumentenmanagement. Sie sollten jedoch schon auf niedrigster Ebene mit dem Datenschutz beginnen - dem Betriebssystem.
Im Zusammenhang mit der '3G am Arbeitsplatz'-Regelung mussten Unternehmen Daten zum entsprechenden Nachweis Ihrer Mitarbeiter sammeln. Diese Daten wurden auf der rechtlichen Grundlage der geltenden Corona Verordnung erhoben und verarbeitet. (§ 28 b Abs. 3 S. 1 IfSG a.F). Diese Grundlage ist mit der Änderung des IfSG zum 20.03.2022 entfallen.
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