Mit der Ein­füh­rung der DSGVO wur­de der Umgang mit Daten gere­gelt, die es jeder­zeit zu schüt­zen gilt. Hier­bei tren­nen sich die­se Daten in 2 Kate­go­rien: Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten und beson­ders schüt­zens­wer­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten.

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re Per­son bezie­hen. Der Name, das Geburts­da­tum und eine Adres­se sind per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten einer iden­ti­fi­zier­ten Per­so­nen. Doch gra­nu­la­re Daten, kön­nen in Sum­me eben­falls zu einer Iden­ti­fi­zie­rung füh­ren, wes­halb auch die­se Infor­ma­tio­nen schüt­zens­wert sind. Hier­zu zählt bei­spiel­wei­se auch die IP-Adres­se des Inter­net­an­schlus­ses, denn hier­über lässt sich sei­tens der Pro­vi­der eben­falls ein Per­so­nen­be­zug her­stel­len. Auch Ken­num­mern, Bank­da­ten, Pati­en­ten­da­ten, phy­si­sche Merk­ma­le und Besitz­merk­ma­le gilt es eben­falls aus den zuvor genann­ten Grün­den zu schützen.

Beson­ders schüt­zens­wer­te Daten dür­fen nur unter beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen ver­ar­bei­tet wer­den und haben somit in den meis­ten Unter­neh­men nichts zu suchen. Hier­zu zäh­len die ras­si­sche und eth­ni­sche Her­kunft, reli­giö­se oder welt­an­schau­li­che Äuße­run­gen, Gewerk­schafts­zu­ge­hö­rig­keit, gene­ti­sche Daten (DNS oder RNS), bio­me­tri­sche Daten (Fin­ger­ab­drü­cke, Iris­pro­fil, Gesichts­bild, usw.), Gesund­heits­da­ten (Krank­mel­dun­gen, Pati­en­ten­ak­ten, usw.), Daten zum Sexu­al­le­ben (Schwan­ger­schaft oder auch sexu­el­le Orientierung).

All die­se Daten gilt es durch ange­mes­se­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men (TOMs) zu schützen.

Soll­ten Sie kei­nen geeig­ne­ten Daten­schüt­zer an Ihrer Sei­te haben, der Sie in die­sem Bereich unter­stützt, emp­feh­len wir das Team der QS Korn­mann. Tech­nisch unter­stüt­zen auch wir Sie sehr gerne.

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